Eine international einzigartige und völlig hirnrissige deutsche Regelung macht Anwälte zu Millionären und das deutsche Internet zum Haifischbecken.
Immer mehr Winkeladvokaten, die offenbar nicht in der Lage sind, ihr Geld auf anständige Weise zu verdienen (sofern das als Anwalt überhaupt möglich ist), entdecken die Abmahnung als lukratives Geschäftsmodell, mit dem sich wegen kleinster Fehler und Bagatelldelikte Hunderte bis Tausende von Euros abzocken lassen.
Alle Welt redet davon, aber was genau ist nun eigentlich eine Abmahnung? Im Prinzip ist es die außergerichtliche Aufforderung von jemandem, der sich über jemand anderen geärgert hat, solches Tun zukünftig zu unterlassen.
Eine durchaus sinnvolle Sache, so lange sich da nicht die Juristen dazwischen mengen. Jeder zunächst durchaus sinnvolle Grundgedanke wird nämlich sofort zum (teuren und/oder gefährlichen) Irrsinn, sobald "Geisteswissenschaftler" anfangen mitzumischen. (Der Begriff Geisteswissenschaftler in Unterscheidung zu Leuten, die was Anständiges und Konkretes gelernt haben, wie zB. Naturwissenschaftler, Ingenieure und Handwerker.) Zur Gruppe vorgenannter skurriler "Geisteswissenschaftler" zählen nämlich nicht nur die eher harmlosen Philosophen, Soziologen und Theologen (die tun doch nix), sondern eben auch die hinlänglich als gemeingefährlich bekannten Wirtschaftswissenschaftler und Juristen. Alles Leute, die sich mit Dingen beschäftigen, die es eigentlich gar nicht gibt, und die sich dann aber ausdenken, wie sie sein sollten; - vornehmlich zum eigenen Vorteil.
Populistische Beschreibungen dieser Tätergruppen, wie zB. "Zecken am Arsch der Gesellschaft" oder "Huren der Nation" weisen wir an dieser Stelle allerdings mit Nachdruck zurück (nicht primär, weil sie politisch unkorrekt sind, sondern vor allem, weil ein solcher Vergleich den Zecken und Huren bitter Unrecht tut.)
Kommen wir aber zurück zur Abmahnung bzw. dem, was die Juristen daraus gemacht haben. Die durchaus sinnvolle Aufforderung, die Ärger auslösende Handlung gefälligst zu unterlassen, wird jetzt durch eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung" ergänzt. Der gemeine Jurist geht nämlich (offenbar im Rückschluss von sich selbst) davon aus, dass alle Bürger im Prinzip böswillige und unbelehrbare Verbrecher sind, und nur ein Unterlassungsvertrag mit einer empfindlich hohen Vertragsstrafe (in der Regel 5.000 Euro) dieses Pack dauerhaft davon abhalten kann, sein fieses Fehlverhalten fortzusetzen.
Und weil es so wahnsinnig schwierig ist, so eine "Unterlassungserklärung" aufzusetzen (zB. muss man in das Vordruckformular die richtigen Namen und Adressen einsetzen) wird dafür vom Anwalt eine 1,3 Gebühr berechnet. Das bedeutet, er bekommt 30 Prozent mehr. (Man stelle sich mal vor, ein Klempner würde für jede Arbeit, die tatsächlich oder angeblich etwas schwieriger ist, 30 Prozent mehr berechnen. - Aber Handwerker sind ja auch keine Juristen, soll heißen, Handwerker müssen sich schon etwas mehr Mühe beim Betrügen und Abzocken geben ...)
Es sind jetzt aber gar nicht diese 30 %, die juristische Abmahnungen so teuer machen; - vielmehr bedient sich der gemeine Jurist eines ganz raffinierten Tricks: Er berechnet nämlich nicht die geleistete Arbeit, sondern leitet Gebühren aus dem sogenannten "Gegenstandswert" ab. Das ist natürlich cool. Wenn es zB. bei einer Ehescheidung oder Erbschaftsstreitigkeit um ein Haus geht, hat man einen mindestens 6-stelligen Gegenstandswert. Das bringt richtig Kohle, ohne das man irgendwas dafür tun muss, denn scheiden oder sterben tun die eh und den Rest (das Aufteilen) macht der Richter. Es gibt also nur Verlierer (außer halt den Anwälten).
Mit gleicher Raffinesse geht die Gattung Anwalt jetzt an Fälle, in denen es eigentlich gar keinen Gegenstandswert gibt, zB. Abmahnungen. Da denkt man sich dann einfach einen aus. Und der ist natürlich so hoch wie möglich. Bei gewöhnlichen Abmahnungen mal eben 30.000 Euro. Warum und wofür? Weiß keiner. Tatsache ist aber, dass dieser Irrsinn von Richtern kommentarlos durchgewinkt wird. Vermutlich, weil jeder Richter irgendwo einen Freund, Sohn oder Schwiegersohn hat, der sich als Anwalt seine Brötchen verdient. Und der muss ja schließlich auch leben.
Fassen wir zusammen: Weil sich jemand über jemand anderen geärgert hat, verdient ein Anwalt mit dem Schreiben eines Briefes mal eben über 1000 Euro. Ist so in der Anwaltsgebührenordnung geregelt (1,3 Gebühr bei einem Gegenstandswert von 30.000 Euro). Ist natürlich kompletter Unfug, wie auch schon die erwähnte Unterlassungserklärung. Aber juristisch einwandfrei. Man könnte auch sagen legale Schutzgelderpressung, denn die Juristen lassen es sich nicht nehmen, von ihrem eigenen Wucher abzulenken, indem sie auf noch höhere Prozessgebühren bei einer Klage hinweisen.
Inzwischen begnügen sich findige Anwälte aber nicht mehr damit, mal eben 1000 Euro mit einem Brief zu verdienen. Nein, man geht mit Schnüffelsoftware gezielt auf die Suche nach Opfern im Internet. In einem weitgehend automatisierten Prozess werden dann Adressen ermittelt, Abmahnungen ausgedruckt usw. Man muss nur noch unterschreiben und fertig ist der nächste frisch gedruckte 1000-Euro-Schein. Ganz legal.
Wie sowas überhaupt möglich ist? Naive Frage! Wir leben in einer Welt, in der die Verluste reicher Leute mit den Steuergeldern armer Leute beglichen werden. Und weil diese Umverteilung so anstrengend ist, bekommen die reichen Leute dafür zusätzlich noch Steuererleichterungen und Millionen-Boni. Warum sollte das jetzt bei Juristen anders laufen, wo doch die meisten Politiker (also Gesetzmacher) von Haus aus Juristen sind.
Die wenigsten Wähler sind sich offenbar im Klaren, dass Recht und Gesetz nicht vom Himmel gefallen, sondern das Produkt (um nicht zu sagen die "Ausscheidungen") der Regierenden sind, und dass es primär die Gesetzgebung (Bundestag) ist, die man wählt und beeinflussen kann. Man bekommt also als Volk immer genau die Regierung, Gesetzgebung und Rechtsprechung, die man verdient bzw. selbst in diese Position gehieft hat. [clickpix]