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Gelee-Osterei probiert. - Mundraub?
Eine Rentnerin aus Braunschweig wollte Ostereier für ihre Enkel kaufen. Sie entdeckt eine aufgerissene Tüte, denkt sich, die kann eh keiner mehr verkaufen, und noch ehe man sich versieht, ist eines in ihrem Mund verschwunden. Für zum Probieren. Das schmeckte allerdings so ekelhaft, dass sie schließlich eine andere Sorte auswählte und auch brav an der Kasse bezahlte.
Hinter der Kasse aber wird sie vom Kaufhaus-Detektiv angesprochen, weiß zunächst gar nicht, worum es geht, und bekommt dann tatsächlich eine Anzeige wegen Ladendiebstahl.
Ihre Nachfrage bei einem Anwalt, ob es sich im vorliegenden Fall nicht um Mundraub handele, muss dieser verneinen. Der Mundraub-Paragraph wurde bereits 1975 aus dem Strafrecht gestrichen. Damit nicht genug. Er erläutert ihr, dass, hätte sie das ekelhaft schmeckende Ei gleich wieder ausgespuckt, ruhig auf den Fußboden im Laden, nur eine zivilrechtliche Sachbeschädigung vorgelegen hätte. Diese verpflichtet zwar zum Schadenersatz (Kosten für ein Geleeei), wird aber nicht bestraft. [Braunschweiger Zeitung]
Kommentar: Da war wohl ein Ladendetektiv scharf auf 'ne Fangprämie, anders ist solches mit Kanonen auf Spatzen schießen wohl kaum zu erklären.
Aber was lernt der professionelle Dieb daraus: Niemals bei der Arbeit essen! Und außerdem immer ganz viele Verpackungen aufreißen, damit unbedarfte Omis verblödete Kaufhausdetektive beschäftigen und vom eigenen (wirklich) diebischen Tun ablenken ...
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Unglaublich ist eigentlich nur, wieviel unglaubliches sich täglich ereignet, und niemand wundert sich mehr darüber.
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